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Hans-Purrmann-Gymnasium

Mittelstufe

Die Mainzer Studienstufe Drucken E-Mail

Ziele der MSS
In der gymnasialen Oberstufe sollen Schülerinnen und Schüler auf das Studium an der Hochschule und auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden. Wesentliche Ziele sind hierbei:
· Sicherung einer breiten Grundbildung
· Anleitung zu selbstständigem Arbeiten
· Hinführung zu wissenschaftlichem Arbeiten
· Entwicklung der Gesprächsfähigkeit
· Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung
· Entwicklung der Fähigkeit zu reflektierten Wertungen und Entscheidungen.
Nach erfolgreicher Abiturprüfung erwerben die Abiturientinnen und Abiturienten mit dem Abiturzeugnis die Allgemeine Hochschulreife, d.h. die Berechtigung, an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland jedes Fach zu studieren.


Beratung
Es ist nicht ganz einfach, sich auf die veränderten Bedingungen in der Oberstufe gegenüber der Mittelstufe einzustellen. Es gibt keinen Klassenverband mehr sondern Kurse, die von Fach zu Fach anders zusammengesetzt sind. Der Zeitbedarf für den Stundenplan ist gegenüber der Mittelstufe durch das Kurssystem ausgedehnt worden. Mindestens 8 Wochenstunden eines Jahrgangs müssen auf den Nachmittag gelegt werden. Das Erlernen eines Zeitmanagements ist daher für die Schülerinnen und Schüler angesagt. Auf die veränderte Lernsituation und anderen Arbeitsweisen werden die Schülerinnen und Schüler durch ein Methodentraining und ein Referatetraining vorbereitet.
Es ist notwendig, sich intensiv mit dem Kurssystem und dem System zum Erreichen der Abiturqualifikation auseinanderzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig von der MSS-Leitung über das Oberstufensystem informiert. Darüber hinaus bieten die Informationsschrift zur MSS und die Abiturprüfungsordnung eine wesentliche Quelle zum „Sich-Schlau-Machen“ über die MSS. Diese Quellen findet man auch im Internet auf dem Bildungsserver von Rheinland-Pfalz: www.mss.bildung-rp.de. Die MSS-Leitung steht jederzeit zur individuellen Beratung im Raum 111 zur Verfügung.


Besondere Hinweise
· Die Jahrgangsstufe 11 mit den Halbjahren 11/1 und 11/2 gilt als Einführungsphase. Am Ende der Jahrgangsstufe wird ein Jahreszeugnis ausgestellt, in welchem die „Zulassung“ zur Jahrgangsstufe 12 bescheinigt wird.
· Wird eine Schülerin / ein Schüler zur Jahrgangsstufe 12 zugelassen, so zählt das Halbjahr 11/2 als 1. Halbjahr der „Qualifikationsphase“. Diese Phase umfasst die Abschnitte (Halbjahre) 11/2, 12/1, 12/2 sowie die Jahrgangsstufe 13.
· Da die Noten des 2. Halbjahres von Jhrg. 11 zur Qualifikationsphase zählen, werden im Jahreszeugnis 11 neben den Jahresnoten die Noten des 2. Halbjahres gesondert ausgewiesen.
· Die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 wird jedoch versagt, wenn in einem Leistungsfach oder Grundfach die Note „ungenügend“ (6) (Null Punkte) erteilt worden ist. Ein Ausgleich ist nicht möglich. Weitere Details findet man in der Abbildung.
· Eine Fächerkorrektur (Umwahl) ist nur in der Woche vor den Herbstferien für die Jahrgangsstufe 11 möglich, danach nicht mehr, d.h. die vorgenommene Fächerwahl ist dann für die gesamte Oberstufe verbindlich.
· Zum Ende eines Halbjahres (Termin: Notenschluss) kann ein in Überschreitung der Pflichtstundenzahl belegtes Fach (schriftlicher Antrag bei der MSS-Leitung) abgegeben werden.
· An Leistungsnachweisen werden im Halbjahr 11/1 jeweils nur eine Kursarbeit in den belegten Fächern (außer Sport) verlangt. Die Gewichtung erfolgt im Verhältnis 1:2, d.h. die Kursarbeit macht ca. 1/3, die übrigen Leistungsnachweise ca. 2/3 der Gesamtnote aus.)
· Ab dem Halbjahr 11/2 gilt die bisherige Regelung für Kursarbeiten und Gesamtnote.
· In Jahrgang 13 wird nur noch jeweils eine Leistungsfach-Kursarbeit (neben der Abiturarbeit) und jeweils eine Kursarbeit in den belegten Grundfächern verlangt.
· Bei Auslandsaufenthalten in Jahrgangsstufe 11 wird zur Erreichung der notwendigen Qualifikation das Halbjahr 12/2 doppelt gewertet und für das Halbjahr 11/2 angerechnet.
· Es wird dringend empfohlen, eine Facharbeit der Jahrgangsstufe 12 zu schreiben.
· Weitere Details zum Ablauf des Abiturs kann man dem separaten Abiturterminplan entnehmen.

Jahresnoten der Jahr-
gangsstufe 11 in den

Zulassungs-
entscheidung

3 Leistungs-fächern

6 verpflichtenden Grundfächern

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zugelassen ohne
Ausgleich

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5

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5

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zugelassen,
wenn Ausgleich
möglich

5

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5

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5

5

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6

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Nicht
zugelassen

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6

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5

5

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5

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5

5

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5

5

5

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Noten des Halbjahres
12/2

Nicht
zugelassen

6

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6

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Volker Pritzlaff, Leiter der MSS

08.04.08