Schulelternbeirat - Aufgaben
Als Schulelternbeirat nehmen wir im Allgemeinen die folgenden Aufgaben wahr:
- Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule fördern und mitgestalten
- Anregungen und Vorschläge unterbreiten
- Vertretung der Eltern gegenüber der Schule, Schulverwaltung und der Öffentlichkeit
- Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Eltern
- Präsenz und Bewirtung bei Schulveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Elternsprechtag, Schulfest & Präsentationstag der Projektwoche, Begrüßung der neuen 5. Klassen am 1. Schultag, Kennenlernnachmittage)
1. Aufgaben der Klassenelternvertretung (KEV): SchulG § 39
Vertretung der Klasseneltern gegenüber Klassenleitung, Fachlehrern, Stufenleitung, Schulleitung, SEB.
- Organisation eines Elternabends (Vorbereitung-Moderation-Nachbereitung)
- Förderung des Informationsflusses zwischen den Eltern der Klasse und SEB
- Vermittlerrolle bei schulischen Problemen zwischen Eltern und Lehrern und umgekehrt
- Ansprechpartner für Anliegen, Wünsche und Vorschläge der Eltern
- Wahl des SEB
- Teilnahme an Klassen- und Stufenkonferenzen (beratende Stimme)
KEV kann mit begründetem TOP die Einberufung einer Klassenkonferenz verlangen.
2. Aufgaben des Schulelternbeirats (SEB): SchulG § 40, (VV,Verord...
- Vertretung der Interessen aller Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler des Hans-Purrmann-Gymnasiums gemäß unserem Leitbild
- Unterstützung der KES mit Informationen und Organisationsunterlagen für die Elternabende und Hilfestellung bei Problemen
- Zentrale Mitteilungen an alle Eltern über die KES
- Unterstützung der Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages
- Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen
Am HPG sind SEB-Mitglieder in folgenden schulischen Gremien vertreten:
- Schulausschuss (Stimmrecht) (SchulG § 48)
- Schulbuchausschuss (Stimmrecht) (SchulG § 50)
- Fachkonferenzen (beratende Stimme) (SchulG, KO § 27,28,29)
(Beschlussfassung ist nur in einer FK möglich – nicht in einer Dienstbesprechung der Lehrer) - Gesamtkonferenz (SchulG § 28) (beratende Stimme)
(SEB kann mit begründetem TOP die Einberufung einer GK verlangen, die Einladung erfolgt durch die Schulleitung.) - Selbständigkeit von Schulen (SchulG § 23) - Qualitätsprogramm: Steuergruppe
- Arbeitskreise innerhalb des SEB zu Schwerpunktthemen
- Arbeitskreise in der Schule: Schüler/Lehrer/Eltern
- SEB-Vorsitz: Beratendes Mitglied im Beirat des Fördervereins
- SEB-Vorsitz: Mitglied im Schulträgerausschuss der Stadt Speyer (SchulG § 90)
Weitere Teilnahmemöglichkeiten:
- Klassen- und Stufenkonferenzen, ausgenommen sind Zeugnis- und Versetzungskonferenzen
- Teilnahme an mündlichen Abiturprüfungen, sofern die Prüflinge zustimmen. (Verschwiegenheit)
3. Zusammenarbeit SEB und
- Förderverein
- Schulträger – Mitglied im Schulträgerausschuss d. Stadt Speyer
- außerschulischen Partnern
4. Informationen und rechtliche Grundlagen: (s. auch bei Links)
- Schulgesetz (s. auch § 49 Verfahrensgrundsätze - Beschlussfähigkeit von Gremien)
- Schulwahlordnung: Wahlen einer KEV, eines SEB, REB, LEB
- Übergreifende Schulordnung
- LEB-Homepage
- Broschüre: Gewählt- was nun?
- Broschüre: Elternmitwirkung in RLP
- Bildungsserver RLP - Seite für EV
