Die Funktion des Verbindungslehrers
Unsere Verbindungslehrer am HPG:
- Frau Brand
- Frau Wehrmeister
- Herr Schranz
- Herr Kolbe
Was macht ein Verbindungslehrer?
1. Beratung:
- er berät Schüler und Organe der SV (SV-Vorstand, Schülersprecher) Kollegen und Schulleitung in Fragen der Schülervertretung
- er berät einzelne Schüler, Klassen und Kurse in Konfliktfällen und weist dabei auf Spielregeln erfolgversprechender Konfliktlösungen hin
- er berät in Einzelfällen und auf Wunsch Schüler bei schulischen und sonstigen Problemen, wenn er ins Vertrauen gezogen wird
- er berät Eltern, wenn diese es wünschen
- er richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein, die Schüler während der Unterrichtszeit besuchen können
2. Unterstützung:
- er unterstützt Schüler und Organe der SV, insbesondere den SV-Vorstand
- er setzt sich bei Lehrern ein für die Aufgaben der SV
- er wirbt für die Mitarbeit von Lehrern in SV-Arbeitsgemeinschaften
- er unterstützt die Aktivitäten der Organe der Schülervertretung bei deren Planung und Durchführung (Basare, Projektwoche etc.)
3. Vermittlung:
- er vermittelt in Konfliktfällen
- er vermittelt konkret bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen SV und der Schule oder Schulbehörde
4. Information:
- er informiert die Gesamtkonferenz über SV-Angelegenheiten
- er stellt der Gesamtkonferenz ein Konzept seiner Arbeit als Verbindungslehrer vor
- er informiert die SV über Rechte von Lehrern und Schulleitung, aber auch Kollegen und Schulleitung über Rechte der SV
5. Zusammenarbeit:
- er arbeitet mit dem Kollegium und Schulleitung zusammen
- er pflegt Kontakte zu den Mitwirkungsorganen der Eltern und Lehrer in allen Fragen der Schülervertretung
Rechte und Pflichten:
- er nimmt an den Sitzungen der KSV mit beratender Stimme teil
- er wird angehört in den Sitzungen der KSV
- er hat das Recht, die Einberufung einer KSV zu verlangen
- er überprüft, ob für Beschlüsse der SV mit finanziellen Auswirkungen eine finanzielle Deckung vorhanden ist
- er nimmt teil am monatlichen Gespräch zwischen SV (-Vorstand) und Schulleiter
- er wird angehört, wenn der Schulleiter seine Zustimmung für eine SV-Veranstaltung versagt
- er kann die Aussage gegenüber Vorgesetzten verweigern
